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Ausführliche Fassung mit allen Vorlagen und Prüfnotizen. Zur kompakten Fassung

Website für Handwerker: Aufbau, Inhalte und Funktionen im Überblick

Ein Interessent kommt mit einem Vorhaben auf Ihre Website. Vielleicht möchte er sein Bad umbauen oder eine Reparatur beauftragen. Zuerst braucht er eine verständliche Auskunft: Übernimmt Ihr Betrieb diese Arbeit, und arbeiten Sie an seinem Projektort? Danach helfen ihm die Einzelheiten zum Angebot und ein passendes Projekt, sein Anliegen einzuordnen. Der Weg zur Anfrage gehört zu dieser Erklärung dazu.

Für eine Website für Handwerker beginnt die Planung deshalb mit dem eigenen Angebot. Welche Seiten daraus entstehen, lässt sich klären, bevor Sie Farben auswählen oder einen Anbieter beauftragen. Dieser Ratgeber von BrandHoop führt durch einen möglichen Aufbau für einen kleinen Betrieb in Österreich und zeigt, welche Fragen bei der Wahl zwischen Baukasten und externer Umsetzung offenbleiben.

Die Seitenliste und das Beispiel zur Badsanierung sind redaktionelle Planungshilfen. Sie beschreiben weder einen echten Betrieb noch ein abgeschlossenes Kundenprojekt oder handwerkliche Leistungen von BrandHoop. [a]

Was gehört auf eine Handwerker-Website?

Die Website soll Ihr tatsächliches Angebot erklären. Auf der Startseite bekommt der Besucher einen Überblick; bei einer umfangreicheren Leistung braucht er anschließend mehr Einzelheiten. Dazu kommen Informationen zum Einsatzgebiet und zu den Menschen, die für seine Anfrage zuständig sind. Eigene, zur Veröffentlichung freigegebene Arbeiten können diese Darstellung ergänzen. Solche Projektbeispiele heißen auch Referenzen.

Eine Kontaktseite bündelt Telefonnummer und E-Mail-Adresse sowie bei Bedarf ein Anfrageformular. Auch die Angaben zum Betreiber und zur Verarbeitung personenbezogener Daten gehören in die Planung. Welche Pflichtinformationen für den Betrieb und seine Website gelten, hängt von den anwendbaren Vorschriften ab. [1] [2]

Das ist zunächst eine Liste von Inhalten. Sie müssen daraus keine gleich große Liste von Unterseiten machen. Bei einem kleinen Angebot können mehrere Themen auf derselben Seite stehen. Eine eigene Unterseite wird dann interessant, wenn die Leistung andere Fragen aufwirft und eine ausführlichere Erklärung braucht. [b]

Mit „Homepage“ ist in diesem Ratgeber die Startseite gemeint. „Website“ bezeichnet alle Seiten zusammen, also auch Leistungen, Referenzen und Kontakt. Weil die Wörter im Alltag oft gleich verwendet werden, sollte ein Angebot den Umfang ausdrücklich benennen: Geht es um die Startseite oder um die gesamte Website?

Eine Seitenliste als Muster

Eine geplante Seitenübersicht wird häufig Sitemap genannt. Hier geht es um die inhaltliche Planung: Welche Seite beantwortet welche Kundenfrage, und wohin führt sie anschließend? Für einen Badsanierungsbetrieb könnte diese Übersicht so aussehen. Teilsanierung gehört nur hinein, wenn der Betrieb sie tatsächlich anbietet. [a]

Seite Aufgabe aus Sicht des Besuchers Sinnvoller nächster Schritt
Startseite Erkennen, ob Leistung und Region zum eigenen Vorhaben passen Passende Leistung öffnen oder Kontakt aufnehmen
Leistungen im Überblick Zwischen den tatsächlich angebotenen Arbeiten unterscheiden Zur passenden Leistungsseite wechseln
Badsanierung Leistungsumfang, Zuständigkeiten und Ablauf verstehen Vorhaben mit Ort und kurzer Beschreibung anfragen
Teilsanierung, falls angeboten Klären, ob ein begrenzter Umbau zum Angebot gehört Passende Anfrage stellen oder Alternative wählen
Einsatzgebiet Prüfen, ob der Betrieb am Projektstandort arbeitet Kontakt aufnehmen; bei Randlagen zuerst Zuständigkeit klären
Referenzen Reale Arbeiten mit dem eigenen Vorhaben vergleichen Zur zugehörigen Leistung oder Kontaktseite gehen
Über den Betrieb Ansprechpartner, Erfahrung und Spezialisierung kennenlernen Kontakt mit dem passenden Anliegen aufnehmen
Kontakt Einen geeigneten Kanal und die Erreichbarkeit finden Anrufen, E-Mail schreiben oder Formular absenden
Impressum und Datenschutz Betreiber und Informationen zur Datenverarbeitung finden Pflichtinformationen lesen

Zu jeder geplanten Seite gehört auch die Frage nach dem Material. Ein vorhandener Text lässt sich vielleicht überarbeiten; ein Projektfoto braucht noch die Freigabe zur Veröffentlichung. Wer die Inhalte liefert, sollte vor der Gestaltung feststehen. Eine Referenzseite ohne veröffentlichbare Projekte kann zunächst warten.

Aus dieser Übersicht entsteht das Menü. Bezeichnungen wie „Leistungen“, „Referenzen“, „Über uns“ und „Kontakt“ benennen die jeweiligen Inhalte direkt. Das Einsatzgebiet kann einen eigenen Menüpunkt bekommen oder als gut sichtbarer Abschnitt auf einer passenden Seite stehen. Dieselben Begriffe in Menü und Seitenüberschrift halten die Zuordnung verständlich. Klare, erkennbare Menüs gehören auch zu den Empfehlungen der Web Accessibility Initiative des W3C. [3]

Impressum und Datenschutz können zusätzlich im Footer verlinkt sein. So heißt der Bereich am unteren Ende der Website. Die rechtliche Anforderung an die Zugänglichkeit des Impressums bleibt dabei bestehen. [4]

Wann braucht eine Leistung eine eigene Seite?

An einer Badsanierung hängen andere Fragen als an einem kleinen Reparaturauftrag. Beim Umbau geht es beispielsweise um den Leistungsumfang und die Abstimmung der Arbeiten. Für die Reparaturanfrage muss der Besucher zunächst wissen, ob Ihr Betrieb die betreffende Arbeit übernimmt und wie er Sie erreicht. Diese unterschiedlichen Anliegen sind ein Grund, die Informationen auf getrennten Seiten zu erklären.

Eine zusätzliche Seite braucht dafür eigene Inhalte. Wenn noch unklar ist, welche Frage sie beantworten und welchen nächsten Schritt sie ermöglichen soll, genügt vorerst oft ein Abschnitt auf einer vorhandenen Seite. Derselbe Text unter einer neuen Überschrift macht die Erklärung nicht genauer. [b]

Kommentierter Musteraufbau einer Handwerker-Website: Leistungsangebot und Region, Leistungskacheln, freigegebene Arbeiten und ein kurzes Anfrageformular mit Zuständigkeit im Betrieb.
Musterentwurf: Jeder Bereich beantwortet eine Besucherfrage. Die Grafik zeigt keinen realen Betrieb. Referenzen und Kontaktwege gehören vor der Umsetzung geklärt. [c]

Die Startseite: Angebot und Region auf einen Blick

Oben auf der Startseite steht die Antwort auf die erste Besucherfrage: Was übernimmt Ihr Betrieb, für wen und in welchem Gebiet? Eine Aussage wie „Ihr zuverlässiger Partner für alles“ lässt diese Punkte offen. Eine konkrete Beschreibung gibt dem weiteren Seiteninhalt eine Richtung.

Für den gedachten Badsanierungsbetrieb wäre etwa „Badsanierung für Eigentümerinnen und Eigentümer im Raum Graz“ ein möglicher Einstieg. Graz dient hier als Ortsbeispiel. Daneben kann ein Button zur Anfrage führen. Eine sichtbare Telefonnummer passt dazu, wenn Ihr Betrieb Anrufe auch annehmen kann. [a]

Darunter ist Raum für die wichtigsten Leistungen in kurzer Form. Gibt es zu einer Leistung eine ausführliche Seite, führt der zugehörige Link dorthin. Ein Sprung zurück an den Seitenanfang ersetzt diese weiterführende Information nicht. Ein kurzer Abschnitt zum Betrieb und ausgewählte eigene Arbeiten können den Überblick ergänzen.

Bei der Gestaltung haben diese Informationen und die Kontaktmöglichkeiten Vorrang. Große Bilder sollten das Angebot nicht so weit verdrängen, dass der Besucher zuerst nach ihm suchen muss. Auch am Smartphone brauchen Telefonnummer, Menü und Anfragebutton einen gut erkennbaren Platz. Eine aufwendige Animation kann warten, bis das Angebot verständlich erklärt ist. [b]

Ihre Leistungen verständlich erklären

Auf einer Leistungsseite kann ein Kunde sein Vorhaben genauer mit Ihrem Angebot vergleichen. Dafür braucht er zunächst den Umfang: Welche Arbeiten übernimmt Ihr Betrieb selbst, was erledigen Partnerbetriebe, und welche Aufgaben vermitteln Sie lediglich? Bei „Koordination der Gewerke“ gehört beispielsweise dazu, welche Betriebe beteiligt sind und wer ihre Arbeiten abstimmt. Der Fachbegriff darf bleiben, wenn seine Bedeutung für den Kunden deutlich wird.

Ebenso wichtig sind die Voraussetzungen. Das Angebot muss zu den beschriebenen Vorhaben und Gebäuden passen. Die Seite erklärt, was Sie vor einem Auftrag klären müssen, wo Sie arbeiten und mit welchen Angaben die Planung beginnt. So bleiben die Fragen aus dem ersten Kundengespräch im Text zusammen.

Begriffe wie „aus einer Hand“, „barrierefrei“ und „Komplettsanierung“ brauchen einen zutreffenden Umfang und passende Voraussetzungen. Übernimmt ein Installateur einzelne Arbeiten, gehört genau das in die Beschreibung. Eine vollständige Sanierung wäre dafür eine andere Zusage. [b]

Die Länge ergibt sich aus dem Erklärungsbedarf. Wiederholungen können wegfallen, offene Fragen brauchen dagegen Platz. Auch Google nennt ausdrücklich keine bevorzugte Wortzahl für Inhalte. [5]

Beispiel: eine Seite zur Badsanierung

Der folgende Aufbau ist ein anpassbares Muster. Seitentitel und Einstieg nennen die Leistung, die Zielgruppe und das tatsächliche Einsatzgebiet. Danach wird klar, ob der Betrieb vollständige Sanierungen anbietet, einzelne Arbeiten ausführt oder die beteiligten Betriebe abstimmt. Dieser Umfang steht vor den beschriebenen Vorteilen. [a]

Im Hauptteil lassen sich zusammengehörige Arbeiten gemeinsam erklären. Planung und Installationsarbeiten könnten ebenso dazugehören wie die Abstimmung mit anderen Betrieben, sofern der Betrieb diese Aufgaben übernimmt. Die Grenzen sind Teil derselben Erklärung: Welche Arbeiten gehören nicht zum Angebot?

Anschließend folgt, was für eine erste Einschätzung noch bekannt sein muss. Im Muster wären das etwa die Leitungen, der Zustand des Raums oder bauliche Einschränkungen. Eine nötige Besichtigung wird ausdrücklich genannt. Aus der Wohnungsgröße allein lässt sich die Dauer einer Sanierung nicht bestimmen; ein fixer Fertigstellungstermin setzt geklärte Voraussetzungen voraus. Das Muster enthält deshalb keine pauschale Terminzusage.

Auch der Ablauf muss dem Betrieb entsprechen. Eine mögliche Reihenfolge wäre, die Anfrage aufzunehmen, das Vorhaben zu besprechen und den Bestand zu prüfen. Darauf folgen die Abstimmung von Umfang und Angebot sowie die Organisation der Umsetzung. Ein Betrieb, der anders arbeitet, beschreibt seinen eigenen Ablauf.

Eine passende Referenz kann daran anschließen. Sie braucht eine tatsächlich ausgeführte eigene Arbeit und die Freigabe zur Veröffentlichung. Gibt es noch kein solches Projekt, bleibt der Abschnitt vorerst weg. Ein schönes Badezimmerfoto oder ein mit künstlicher Intelligenz (KI) erstelltes Bild belegt für sich genommen keine ausgeführte Arbeit des Betriebs.

Die häufigen Fragen kommen aus den tatsächlichen Kundengesprächen. Dazu könnten die Koordination der Partnerbetriebe und die Prüfung vor dem Angebot gehören. Ob Bewohner das Bad während der Arbeiten nutzen können, braucht ebenfalls eine Antwort, die zur jeweiligen Arbeit passt. Offene Punkte bleiben als solche erkennbar.

Am Ende kann „Badsanierung anfragen“ zum Kontakt führen, wenn der Betrieb diese Leistung anbietet. Ein kurzer Hinweis daneben erklärt, welche Angaben für eine erste Einschätzung helfen. Für eine Tischlerei wären etwa Maße und Nutzung relevant, bei einem Maler der Untergrund und die betroffenen Räume. Die Reihenfolge lässt sich übertragen; die Inhalte richten sich nach der tatsächlichen Arbeit. [a]

Ihren Betrieb und Ihre Arbeiten zeigen

Das Einsatzgebiet beantwortet eine praktische Frage: Arbeitet Ihr Betrieb am Projektort? Dafür reichen häufig konkrete Orte, Bezirke oder eine verständlich beschriebene Region. Weiter entfernte Orte können mit dem Hinweis „nach Absprache“ dazukommen, wenn das Ihrem Ablauf entspricht. Die Angabe „ganz Österreich“ passt nur zu einem entsprechend verfügbaren Angebot.

Eine eigene Ortsseite braucht zusätzliche, zutreffende Informationen. Wenn lediglich der Ortsname in einem ansonsten gleichen Text wechselt, erhält der Besucher kaum neue Auskunft. Für einen kleinen Betrieb ist ein guter Abschnitt zum Einsatzgebiet deshalb ein möglicher Anfang. Eigene Ortsseiten können später folgen, wenn sie eigene Fragen beantworten. [b]

Auf „Über uns“ lässt sich erklären, worauf der Betrieb spezialisiert ist und wer Anfragen übernimmt. Zutreffende Angaben zur Betriebsgeschichte geben dazu Kontext. Berufsbezeichnungen und Qualifikationen brauchen ebenso wie Aussagen zur Erfahrung eine belegbare Grundlage. Bei Teamfotos und persönlichen Angaben gehört vor der Veröffentlichung geklärt, was die Beteiligten freigegeben haben. Die WKO erläutert, dass bei Personenfotos neben den Nutzungsrechten auch Persönlichkeitsrechte und Datenschutz zu beachten sind. [6]

Eine Referenz führt diese Darstellung an einer realen Arbeit weiter. Die Ausgangssituation und der eigene Beitrag machen deutlich, was Ihr Betrieb tatsächlich ausgeführt hat. Für fremde Bilder und Texte brauchen Sie die erforderlichen Nutzungsrechte. [6] Kundenstimmen müssen echt sein. Der Artikel zu Referenzen auf der Website zeigt, wie Sie ein Projekt auswählen und beschreiben. [b]

Kontakt und Nutzung am Smartphone

Eine verständliche Leistung und ein passendes Einsatzgebiet führen zur nächsten Frage: Wie erreicht der Interessent Ihren Betrieb? Zusätzliche Funktionen sind dann sinnvoll, wenn sie diesen Weg oder die Bearbeitung im Betrieb unterstützen. Ein Formular, eine Terminbuchung oder ein Chat braucht deshalb auch eine Zuständigkeit hinter der Website.

Kontaktwege und Zuständigkeit

Ein antippbarer Telefonlink kann am Smartphone einen Anruf vorbereiten. [7] Die E-Mail-Adresse eröffnet einen weiteren Kontaktweg. Ein Anfrageformular kann die Angaben zum Vorhaben zusammenführen; nützlich wird es für Ihren Ablauf erst, wenn die Nachricht am vorgesehenen Ort ankommt und jemand sie bearbeitet. Die Anleitung für ein Anfrageformular geht auf die Auswahl der Felder und den Test der Rückmeldungen ein.

Für den ersten Kontakt können der Projektort, eine kurze Beschreibung und eine Kontaktmöglichkeit genügen. Die genauen Felder hängen von Ihrem Ablauf ab. Angaben, die erst später gebraucht werden, müssen nicht schon die erste Anfrage erschweren. Auch das W3C empfiehlt, in Formularen nur die Informationen abzufragen, die für den jeweiligen Vorgang erforderlich sind. [8]

Nach dem Absenden braucht der Besucher eine klare Rückmeldung. Bei einem Fehler soll er verstehen, was er korrigieren kann; bei erfolgreicher Übermittlung muss der Abschluss erkennbar sein. Diese Hinweise behandelt das W3C im Leitfaden zu Formularrückmeldungen. [9] Die Zustellung im Betrieb ist eine eigene Prüfung: Eine Erfolgsmeldung auf der Website belegt allein noch nicht, dass die Testnachricht im richtigen Postfach liegt. [b]

Die Verantwortung für neue Anfragen gehört deshalb zur Planung des Kontaktwegs. Das gilt ebenso für Rückrufwünsche und Terminbuchungen. Ein Chat passt erst dann in die Website, wenn jemand im Betrieb die eingehenden Anliegen übernehmen kann. Die angegebene Erreichbarkeit muss dazu passen.

Die Website am Smartphone testen

Responsive Design bedeutet, dass sich die Darstellung an die Bildschirmgröße anpasst. Google empfiehlt diese Form der Umsetzung und verwendet die mobile Version der Inhalte für Indexierung und Ranking. [10] Indexierung heißt, dass Google Inhalte in seinen Suchindex aufnimmt. Ranking bezeichnet ihre Position in den Suchergebnissen. Aus der Empfehlung für Responsive Design folgt keine Zusage für einen bestimmten Platz. Die Einzelheiten stehen in Google Search Central: Mobile-first Indexing.

Für den eigenen Test gehören Startseite und Leistungsseite ebenso dazu wie das Menü und der Kontakt. Der Text sollte am schmalen Bildschirm lesbar bleiben, ohne dass der Leser jede Zeile seitlich hin- und herschieben muss. Dieses Umfließen der Inhalte beschreibt auch das W3C unter „Reflow“. [11] Wichtige Inhalte und Funktionen müssen weiterhin erreichbar sein. Die Menüpunkte und Schaltflächen brauchen eine erkennbare Darstellung. [3]

Beim Formular führt der Test bis zum Empfang der Nachricht. Dazu gehört auch ein absichtlich unvollständiger Versuch: Sind die Fehlermeldungen verständlich, und bleiben die bereits eingegebenen Angaben erhalten? Anschließend muss eine vollständige Testanfrage im vorgesehenen Postfach ankommen. [b]

Zur Umsetzung gehört außerdem HTTPS, also eine verschlüsselte Verbindung. [12] Passend aufbereitete Bilder und Zugänge zur Verwaltung der Website sind weitere Aufgaben. Das Angebot sollte benennen, welche Software zum Einsatz kommt und wer sich um diese Punkte kümmert. Sie gehören in die technische Leistungsbeschreibung.

Nach dem Aufbau kann die Suchmaschinenoptimierung folgen, kurz SEO. Sie soll Suchmaschinen helfen, Inhalte zu finden und zu verstehen. [5] Der Ratgeber SEO für Handwerker erklärt die weitere Arbeit daran.

Impressum und Datenschutz

Impressum und Datenschutz brauchen Angaben zum tatsächlichen Betrieb und zu den eingesetzten Diensten. Sie gehören deshalb in die Planung, bevor die Website veröffentlicht wird. Die folgenden Hinweise betreffen Unternehmenswebsites in Österreich.

Angaben zum Betreiber

Im Impressum findet der Besucher die Angaben zum Betreiber der Website. Welche Informationen darüber hinaus nötig sind, hängt unter anderem von der Rechtsform und den geltenden Vorschriften ab. Die WKO-Übersicht zum korrekten Website-Impressum erläutert die unterschiedlichen Anwendungsbereiche und verweist auf Beispiele für verschiedene Gesellschaftsformen. [1] Die Angaben eines fremden Betriebs lassen sich deshalb nicht einfach übernehmen.

Das E-Commerce-Gesetz (ECG) verlangt leicht und unmittelbar zugängliche Informationen zum Betreiber. Dazu gehören Angaben für eine rasche, unmittelbare Kontaktaufnahme einschließlich einer E-Mail-Adresse. [13] Nach der WKO-Erklärung genügt die E-Mail-Adresse allein nicht; zusätzlich ist eine weitere Kontaktmöglichkeit erforderlich, etwa eine Telefonnummer oder ein Webformular. [4] Die Grundlage dazu beschreibt WKO: Informationspflichten nach dem E-Commerce-Gesetz.

Datenschutz und Cookies

Beim Datenschutz kommt es darauf an, was Ihre Website tatsächlich verarbeitet. Das betrifft das Kontaktformular und eingebundene Dienste, aber auch das Hosting, also den Dienst, bei dem die Website gespeichert ist. Die Datenschutzerklärung muss zu diesen Verarbeitungen passen. Die WKO nennt für Unternehmenswebsites insbesondere die Datenschutzerklärung und den rechtmäßigen Einsatz von Cookies sowie Tracking- und Analysewerkzeugen. [2] Tracking meint dabei die Erfassung des Besucherverhaltens. Einen Überblick bietet WKO: Datenschutz für KMU.

Ein pauschales Einwilligungskästchen unter jedem Formular klärt noch nicht, welche Daten zu welchem Zweck verarbeitet werden. Diese Bestandsaufnahme bleibt nötig. Ebenso wenig lässt sich eine allgemeine Datenschutzerklärung ungeprüft auf jeden Betrieb und jede technische Einrichtung übertragen. [b]

Cookies sind kleine Informationen, die der Browser eines Besuchers speichert. Für technisch nicht notwendige Cookies ist eine vorherige wirksame Einwilligung erforderlich. Diesen Grundsatz erläutert die österreichische Datenschutzbehörde in ihrer Entscheidung zum Einsatz von Cookies. [14] Ob und welche Einwilligungslösung Ihre Website braucht, richtet sich nach den tatsächlich eingesetzten Diensten. Das lässt sich aus der bloßen Existenz eines Kontaktformulars nicht ableiten.

Baukasten oder Agentur?

Ein Homepage-Baukasten stellt Vorlagen und Bausteine bereit, aus denen Sie die Website selbst zusammenstellen. Eine Agentur oder ein Freelancer, also ein selbstständiger Dienstleister, kann die Umsetzung übernehmen. In beiden Fällen braucht die Website zutreffende Inhalte und Kontaktdaten. Woher Texte und freigegebene Bilder kommen, ist daher Teil der Entscheidung.

Bei wenigen Seiten und verfügbarer eigener Zeit kann ein Baukasten passen. Entscheidend ist auch, ob Sie mit dem System im Alltag zurechtkommen. Externe Unterstützung wird interessant, wenn Sie Hilfe beim Abstimmen von Seitenplanung, Inhalten und Technik brauchen. Was der Anbieter tatsächlich übernimmt, ergibt sich aus dem Angebot. Die Bezeichnung „Agentur“ beschreibt diesen Umfang noch nicht. [b]

Die folgende Tabelle hilft beim Vergleich. Sie bewertet keine konkreten Plattformen; deren aktuelle Tarife und Preise gehören zum jeweiligen Anbieterangebot. [b]

Entscheidung Beim Baukasten prüfen Bei Agentur oder Freelancer klären
Seiten und Gestaltung Passt die Vorlage zu den benötigten Inhalten und zur mobilen Nutzung? Sind Seitenstruktur und Gestaltung im Auftrag enthalten?
Inhalte Wer schreibt Texte und wählt freigegebene Bilder aus? Wer liefert, überarbeitet und gibt die Inhalte frei?
Funktionen Sind benötigte Formulare und weitere Funktionen im gewählten Tarif verfügbar? Welche Funktionen setzt der Anbieter um? Wie prüfen Sie gemeinsam, ob alles wie vereinbart funktioniert (Abnahme)?
Zugänge und Wechsel Welche Inhalte und Daten können Sie bei einem Wechsel mitnehmen? Welche Zugänge, Dateien und Nutzungsrechte erhalten Sie?
Kosten und Verantwortung Welche laufenden Gebühren und eigenen Arbeiten fallen an? Welche einmaligen und laufenden Leistungen sind vereinbart?

Eine gemeinsame Seitenliste und dieselben gewünschten Funktionen machen die angebotenen Leistungen vergleichbar. Auch die Übergabe gehört in die Vereinbarung. Gemeint sind die Domain, also Ihre Internetadresse, die Verwaltungszugänge und die Rechte an den Inhalten. Die Zuständigkeit für spätere Änderungen sollte ebenfalls feststehen.

Aktuelle Angaben brauchen weiter jemanden, der sie pflegt, auch nach einer selbst erstellten Website. Die Übersicht zur Website-Betreuung erläutert diese laufenden Aufgaben. Eigene Arbeitszeit und laufende Leistungen gehören deshalb in den Vergleich. Weitere Funktionen können später dazukommen, wenn ihr Nutzen und die Bearbeitung im Betrieb geklärt sind.

So erstellen Sie Ihren Seitenplan

Aus der Muster-Sitemap entsteht Ihr eigener Plan, wenn jede Seite zu einer tatsächlich angebotenen Leistung oder einer konkreten Besucherfrage passt. Neben der Aufgabe der Seite steht der nächste mögliche Schritt. Dazu kommen die vorhandenen Texte und Bilder sowie die Inhalte, die noch fehlen oder erst eine Freigabe brauchen.

Der Plan ist auch eine Gesprächsgrundlage für einen Anbieter. Er zeigt, was die Website erklären soll und welche Beiträge aus Ihrem Betrieb kommen. Eine offene Zuständigkeit für Anfragen fällt hier ebenso auf wie ein noch fehlender Leistungstext. Dafür ist keine fertige Gestaltung nötig. [b]

Checkliste für Ihre Website

Für ein Angebot oder den Start im Baukasten hält diese Checkliste die benötigten Angaben zusammen. [b]

  • Ziel: Welche Anfragen möchten Sie über die Website erhalten?
  • Angebot: Welche Arbeiten führen Sie aus? Welche stimmen Sie ab oder vermitteln Sie?
  • Zielgruppe und Gebiet: Für welche Kunden und in welcher Region arbeiten Sie?
  • Seitenliste: Welche Seiten brauchen Sie? Welche Inhalte passen zusammen auf eine Seite?
  • Material: Welche Texte, Bilder, Qualifikationsnachweise und eigenen Projekte haben Sie? Welche dürfen Sie veröffentlichen?
  • Kontaktweg: Wo kommen Anfragen an? Wer antwortet und welche Erreichbarkeit können Sie auf der Website angeben?
  • Umsetzung: Wer kümmert sich um Seitenplanung, Texte, Gestaltung, Technik und rechtliche Prüfung?
  • Übergabe: Welche Zugänge, Rechte an den Inhalten und Unterlagen erhalten Sie?
  • Abnahme: Prüfen Sie gemeinsam die vereinbarten Seiten, die Nutzung am Smartphone und den Weg einer Anfrage bis in Ihren Betrieb?

Offene Punkte dürfen in der Liste sichtbar bleiben. Eine Referenz ohne Freigabe ist noch kein veröffentlichbarer Inhalt. Mit den geklärten Angaben kann ein Anbieter seinen Umfang beschreiben; zugleich wird deutlich, was Ihr Betrieb selbst vorbereitet. Damit können Sie selbst weiterarbeiten. Wenn Sie die Umsetzung besprechen möchten, hilft Ihnen die Leistungsübersicht von BrandHoop dabei, die gewünschte Unterstützung zu benennen.

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Quellen und Stand

Quellen geprüft am 16. Oktober 2026. Muster-Sitemap, Seitenbeispiel und Vergleichstabelle sind Planungshilfen von BrandHoop.

Quellenstand der bisherigen Fassung vom 16.10.2026; redaktionell überarbeitet am 17.10.2026. Die Ziffern führen zu den Quellen; die Buchstaben erläutern redaktionelle Beispiele oder Empfehlungen. Die Einordnung nennt jeweils, was eine Quelle belegt.

[a] Redaktionelle Beispiele. Als Muster oder fiktiv bezeichnete Inhalte veranschaulichen mögliche Situationen. Sie sind keine echten Kundenfälle und kein Nachweis einer gemessenen Wirkung.

[b] Praktische Empfehlungen. Die vorgeschlagenen Abläufe und Entscheidungshilfen sind redaktionelle Anwendungen der genannten Grundlagen. Ihre konkrete Wirkung auf Anfragen oder Aufträge wurde hier nicht gemessen.

[c] Redaktionelle Darstellung. Die Darstellung veranschaulicht einen Zusammenhang. Sie ist weder eine echte Kundenreferenz noch ein Nachweis einer gemessenen Wirkung.

Quellennachweise und Einordnung (14 Quellen)
  1. Das korrekte Website Impressum — Wirtschaftskammer Österreich

    Die frei lesbare Übersichtsseite erklärt unterschiedliche Anwendungsbereiche von UGB, GewO, MedienG und ECG und nennt Muster für verschiedene Gesellschaftsformen. Sie belegt die Abhängigkeit der Angaben vom Betrieb; sie ist keine individuelle Prüfung und die verlinkte Broschüre wurde nicht vollständig ausgewertet. Geprüft: 2026-10-16.

  2. DSGVO für KMU: Datenschutz kompakt erklärt — Wirtschaftskammer Österreich

    Bestätigt die Relevanz der tatsächlichen Verarbeitung personenbezogener Daten sowie Datenschutzerklärung, Cookies und Tracking-/Analysewerkzeuge auf Unternehmenswebsites. Keine pauschale Festlegung der Rechtsgrundlage eines konkreten Kontaktformulars; keine Prüfung eines realen Hostings oder einer bestimmten Website. Geprüft: 2026-10-16.

  3. Menus Tutorial — W3C Web Accessibility Initiative

    Originaler WAI-Leitfaden zu erkennbarer Menüstruktur, Bedienbarkeit und verständlicher Darstellung von Zuständen. Belegt die Gestaltungsempfehlung für klare Menüs; die konkreten Menüwörter und die Zusammenfassung von Seiten sind redaktionelle Vorschläge, keine empirisch gemessenen Conversion-Effekte. Geprüft: 2026-10-16.

  4. Informationspflichten nach dem E-Commerce-Gesetz (ECG) — Wirtschaftskammer Österreich

    Die WKO erläutert allgemeine Informationspflichten und führt mit Verweis auf den OGH aus, dass eine E-Mail-Adresse allein nicht genügt und eine weitere Kontaktmöglichkeit nötig ist. Die Aussage wird ausdrücklich als WKO-Erklärung wiedergegeben. Für Webshops nennt die Seite zusätzliche Anforderungen; diese werden nicht auf jede Informationswebsite übertragen. Geprüft: 2026-10-16.

  5. Creating helpful, reliable, people-first content — Google Search Central

    Google verneint eine bevorzugte Wortzahl und beschreibt SEO als Hilfe beim Finden und Verstehen von Inhalten. Daraus wird keine Pflicht zur Wortzahl, keine konkrete Seitenanzahl und keine Erfolgsprognose abgeleitet. Geprüft: 2026-10-16.

  6. Urheberrecht und Website eines Unternehmens — Wirtschaftskammer Österreich

    Erläutert erforderliche Nutzungsrechte für fremde Website-Inhalte sowie Persönlichkeitsrechte und Datenschutz bei Personenfotos. Belegt die Freigabe-/Rechtefrage; beweist weder Qualifikationen eines Betriebs noch die Echtheit einer bestimmten Referenz. Keine individuelle Prüfung und keine pauschale Aussage, dass jede Veröffentlichung ausschließlich auf Einwilligung beruhen müsste. Geprüft: 2026-10-16.

  7. The Anchor element: Linking to telephone numbers — MDN Web Docs / Mozilla

    Dokumentiert Telefonlinks und erläutert geräteabhängiges Verhalten. Unterstützt die vorsichtige Formulierung, dass ein Telefonlink am Smartphone einen Anruf vorbereiten kann. Kein Beleg für ein geführtes Gespräch, eine Anfrage oder einen Auftrag. Geprüft: 2026-10-16.

  8. Forms Tutorial — W3C Web Accessibility Initiative

    Empfiehlt, nur die für den jeweiligen Vorgang erforderlichen Informationen abzufragen. Die Felder Projektort, Beschreibung und Kontaktmöglichkeit sind ein anpassbarer redaktioneller Vorschlag. Keine Untersuchung eines Handwerksbetriebs und keine eigene Abbruch- oder Anfragequote. Geprüft: 2026-10-16.

  9. User Notification: Forms Tutorial — W3C Web Accessibility Initiative

    Belegt verständliche Erfolgs- und Fehlerrückmeldungen nach Formularübermittlung und Hinweise zur Fehlerkorrektur. Der Leitfaden beweist weder die Zustellung einer Nachricht im Postfach noch deren Bearbeitung. Diese Grenze steht im Artikel unmittelbar nach der Quellenmarke. Geprüft: 2026-10-16.

  10. Mobile site and mobile-first indexing best practices — Google Search Central

    Bestätigt mobile Inhalte als Grundlage für Indexierung und Ranking und Googles Empfehlung für Responsive Web Design. Die Empfehlung ist keine Zusage einer bestimmten Position und kein Beleg für mehr Anfragen. Gelesen wurden Einleitung, Konfigurationen und Gleichwertigkeit mobiler Inhalte. Geprüft: 2026-10-16.

  11. Understanding Success Criterion 1.4.10: Reflow — W3C Web Accessibility Initiative

    Erläutert, dass Text bei schmalem Anzeigebereich umfließen soll, sodass Zeilen ohne gleichzeitiges horizontales Hin- und Herscrollen lesbar bleiben. Ausnahmen des Kriteriums existieren, etwa für Inhalte, die ein zweidimensionales Layout benötigen. Der Artikel formuliert einen Text-Lesetest und behauptet weder eine vollständige WCAG-Konformität noch eine neue gesetzliche Verpflichtung. Geprüft: 2026-10-16.

  12. HTTPS: MDN Glossary — MDN Web Docs / Mozilla

    Definiert HTTPS als verschlüsselte HTTP-Kommunikation mittels TLS. Der Artikel nutzt nur diese Erklärung; er leitet daraus weder vollständige Website-Sicherheit noch Datenschutzkonformität ab. Geprüft: 2026-10-16.

  13. E-Commerce-Gesetz § 5: Allgemeine Informationen — Rechtsinformationssystem des Bundes, Republik Österreich

    Primärer Gesetzestext zur leichten und unmittelbaren Zugänglichkeit der Betreiberinformationen sowie raschen Kontaktaufnahme einschließlich elektronischer Postadresse. Die zusätzliche Kontaktmöglichkeit wird getrennt mit der WKO-Auslegung belegt, da sie in dieser Form nicht wörtlich in § 5 Abs. 1 Z 3 steht. Geprüft: 2026-10-16.

  14. Bescheid der Datenschutzbehörde vom 28. Oktober 2024, D124.0507/24, GZ 2024-0.633.166 — Österreichische Datenschutzbehörde

    Die veröffentlichte Entscheidung erklärt die vorherige gültige Einwilligung für technisch nicht notwendige Cookies. Gelesen wurden die maßgeblichen ausgelesenen Abschnitte D.8 und D.9 des zugänglichen 21-seitigen PDF, insbesondere D.9; keine Behauptung einer vollständigen rechtlichen Auswertung oder einer Prüfung konkreter Website-Dienste. Geprüft: 2026-10-16.

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