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Google-Bewertungen sammeln: So bitten Sie Kunden um ehrliches Feedback
Bei der Übergabe eines fertigen Badezimmers lässt sich gut über die Zusammenarbeit sprechen. Vielleicht bedankt sich der Kunde für die saubere Arbeit. Vielleicht erzählt er, dass die Terminabstimmung mühsam war. Eine Einladung zu einer ehrlichen Google-Bewertung passt zu beiden Erfahrungen: Der Kunde entscheidet selbst, ob er etwas veröffentlichen möchte und wie seine Bewertung ausfällt. [1]
Nach Abschluss der vereinbarten Arbeiten laden Sie den Kunden einmal neutral ein, seine Erfahrung auf Google zu teilen. Dafür braucht es einen zulässigen Kontaktweg; bei E-Mail, SMS oder Messenger setzen die Muster eine vorherige, nachweisbare Einwilligung für genau diesen Kanal voraus. [b]
Anschließend halten Sie beim Auftrag fest, ob die Einladung erfolgt ist oder der Kunde abgelehnt hat. In unserem vorgeschlagenen Ablauf bleibt es bei dieser einen Bitte, auch wenn eine Antwort ausbleibt. [b]
Was eine Google-Bewertung zeigt
Eine Rezension ist eine öffentlich sichtbare Bewertung. Google zeigt sie in der Suche und auf Maps neben dem Unternehmensprofil, also dem Eintrag Ihres Betriebs. Dort können Interessenten lesen, wie andere Kunden die Zusammenarbeit beschreiben. [2]
Die Leistungsbeschreibung auf Ihrer Website erklärt das Angebot aus Sicht des Betriebs. Eine Kundenbewertung ergänzt diese Darstellung um eine persönliche Erfahrung. Inhalt und Sternezahl bleiben dabei beim Verfasser. Google erlaubt Einladungen zu Bewertungen, die auf tatsächlichen Erfahrungen beruhen, solange der Betrieb weder Anreize bietet noch versucht, die Bewertung oder ihren Inhalt zu beeinflussen. [1]
Zum Schreiben muss der Kunde in einem Google-Konto angemeldet sein. Eine Gmail-Adresse ist dafür nicht erforderlich; ein Google-Konto lässt sich auch mit einer anderen E-Mail-Adresse erstellen. Das erläutert die Google Unternehmensprofil-Hilfe. [2]
Sie können den Zugang zur Bewertungsseite erleichtern. Wie viele Rezensionen daraus entstehen oder welche Sterne sie enthalten, lässt sich damit ebenso wenig zusagen wie ein bestimmter Umsatz oder eine bessere Google-Position. [b]

Googles Regeln für Bewertungsbitten
Die Google-Richtlinie zu gefälschten Interaktionen und Bewertungsmanipulation setzt der Bewertungsbitte klare Grenzen. Untersagt sind insbesondere: [1]
- erfundene oder gekaufte Rezensionen und künstliche Mehrfachbewertungen;
- Geld, Rabatte, Geschenke oder andere Gegenleistungen für eine Bewertung sowie für die Änderung oder Entfernung einer negativen Rezension;
- das Verhindern negativer Rezensionen und gezielte Bitten um positive Bewertungen;
- Kunden zu einer sofortigen Bewertung vor Ort zu verpflichten oder unter Druck zu setzen, sowie Vorgaben zum Inhalt;
- Vorgaben an Mitarbeitende, eine bestimmte Anzahl von Rezensionen zu erbitten oder bestimmte Inhalte zu verlangen. [1]
Auch eine vorgeschaltete Zufriedenheitsfrage darf nicht zum Auswahlverfahren für den Google-Link werden. Bei einem solchen Sternefilter, oft Review Gating genannt, werden etwa nur zufriedene Kunden zur öffentlichen Bewertung weitergeleitet. Die Frage „Wie viele Sterne würden Sie uns geben?“ darf deshalb nicht darüber entscheiden, wer die Einladung erhält. [1]
Der passende Zeitpunkt
Wir schlagen vor, die Einladung an den Abschluss der vereinbarten Arbeiten zu knüpfen. Bei einer Badsanierung kann das die Übergabe des fertigen Badezimmers sein, bei einer Reparatur das Ende des Einsatzes. Dann kennt der Kunde die Leistung und kann die Bitte einem konkreten Auftrag zuordnen. Dafür braucht es keine feste Uhrzeit oder Frist in Tagen. [b]
Solange Restarbeiten offen sind, wartet die Einladung. Hat der Betrieb alles Vereinbarte erledigt, ist auch Kritik kein Grund, sie später auszusprechen als bei anderen Kunden. [b]
Eine spätere Reklamation läuft unabhängig von der Bewertungsbitte weiter. Nachbesserung, Gewährleistung und die Klärung eines Problems dürfen nicht davon abhängen, ob jemand eine Rezension schreibt oder ändert. [b]
Ein Ablauf in fünf Schritten
1. Der Abschluss der Arbeiten
Im Abschlussgespräch klären Sie, ob die vereinbarten Aufgaben erledigt sind. Halten Sie offene Punkte beim Auftrag fest und erklären Sie dem Kunden, wer sich darum kümmert. Eine geschätzte Zufriedenheitsnote brauchen Sie dafür nicht. [b]
Das Gespräch gehört zum Projektabschluss, auch wenn Sie keine Bewertungsbitte aussprechen.
2. Ein zulässiger Kontaktweg
Eine gespeicherte E-Mail-Adresse belegt keine Einwilligung für eine Bewertungsanfrage. Die rechtlichen Voraussetzungen für die digitalen Muster stehen im Abschnitt zu E-Mail und SMS. [3]
Beim persönlichen Abschlussgespräch kann eine neutrale Karte den Zugang für später anbieten. Daraus entsteht keine Aufforderung, die Rezension sofort im Beisein eines Mitarbeiters zu schreiben. [1]
| Situation | Passender Schritt im vorgeschlagenen Ablauf |
|---|---|
| Persönliches Abschlussgespräch | Eine neutrale Karte für eine spätere freiwillige Bewertung anbieten. |
| Nachweisbare Einwilligung für eine einmalige Bewertungsanfrage per E-Mail | Das E-Mail-Muster anpassen und den Versand auf dieser Grundlage vorbereiten. |
| Nachweisbare Einwilligung für eine einmalige Anfrage per SMS oder Messenger | Den vereinbarten Kanal und einen kostenlosen Abmeldeweg verwenden. |
| Digitale Rechtsgrundlage ungeklärt | Keine digitale Anfrage auslösen; die persönliche Möglichkeit nutzen oder die Zulässigkeit für den Einzelfall klären. |
| Kunde hat abgelehnt oder widersprochen | Keine weitere Bewertungsanfrage senden. |
3. Eine kurze, neutrale Einladung
Ein Dank für den Auftrag und der Hinweis auf eine freiwillige Bewertung genügen für die persönliche Bitte. Der Kunde darf die Karte mitnehmen, später entscheiden oder die Einladung ohne Erklärung ablehnen. Das Team wartet weder auf die Rezension noch übernimmt es das Smartphone des Kunden. [b]
Formulierungen wie „Bitte fünf Sterne“ oder „Erwähnen Sie unseren Mitarbeiter“ greifen dagegen in Bewertung oder Inhalt ein. Solche Vorgaben widersprechen den Google-Regeln. [1]
4. Eine Notiz beim Auftrag
Die Notiz kann in der vorhandenen Auftragsliste stehen; eine eigene Bewertungssoftware brauchen Sie dafür nicht. Kollegen müssen dort nachsehen können, ob die Arbeit fertig ist, welcher Kontaktweg vorgesehen war und ob die Einladung schon erfolgt ist. Auch eine Ablehnung gehört dazu, damit niemand ein zweites Mal fragt. [b]
| Feld | Wofür es dient | Sachliche Eintragung als Muster |
|---|---|---|
| Auftragsbezug | Die Notiz beim richtigen Auftrag finden | Interne Auftrags-ID |
| Abschlussmoment | Nachsehen, wann die Arbeit fertig war | Abschlussdatum oder noch offene Restarbeit |
| Kontaktkanal | Den vorgesehenen zulässigen Weg erkennen | Karte / einmalige E-Mail / einmalige SMS |
| Einwilligung bei digitaler Anfrage | Umfang und Nachweis der Zustimmung finden | Kanal, Zweck, Zeitpunkt und Verweis auf Nachweis |
| Einladung | Eine zweite Bitte verhindern | Noch offen / Karte angeboten / einmal versendet |
| Ablehnung oder Widerruf | Weitere Anfragen stoppen | Keine weitere Anfrage |
| Zuständige Person | Rückfragen im Team zuordnen | Interner Verantwortlicher |
Einheitliche Bezeichnungen helfen bei der Übergabe zwischen Kollegen. Eine geschätzte Zufriedenheitsnote gehört nicht in diese Entscheidung. Für den Ablauf ist auch keine Zuordnung öffentlicher Rezensionen zu einzelnen Kunden nötig. [b]
Die Liste sollte nur den zuständigen Personen zugänglich sein. Welche Nachweise wie lange gebraucht werden und wann nicht mehr benötigte Notizen gelöscht werden, gehört zu den Datenschutzregeln des Betriebs. Dabei gelten die Grundsätze der Datenminimierung und Speicherbegrenzung sowie der Vertraulichkeit. Die österreichische Datenschutzbehörde erläutert diese Pflichten für Verantwortliche. [4]
5. Eine Einladung ohne Nachfassen
Wir empfehlen eine einmalige Einladung ohne Nachfassen. Auch wenn eine Antwort ausbleibt, gibt es keine automatische Erinnerung und keine Suche nach der Rezension eines bestimmten Kunden. Das Team kann sich auf den Inhalt neuer Rückmeldungen konzentrieren. [b]
Eine bestimmte Sternezahl ist dabei keine Arbeitsvorgabe. Hilfreicher für die nächste Übergabe ist eine konkrete Aufgabe, etwa verständlichere Unterlagen oder eine klarere Terminabstimmung. [b]
E-Mail und SMS in Österreich
Direktwerbung richtet sich unmittelbar an einzelne Empfänger, etwa per E-Mail oder SMS. Für elektronische Post zu diesem Zweck verlangt § 174 Abs. 3 TKG 2021 grundsätzlich eine vorherige Einwilligung. [5]
Abs. 4 enthält eine Ausnahme für bestehende Kunden. Dafür müssen alle folgenden Bedingungen erfüllt sein:
- Der Absender hat die Kontaktdaten im Zusammenhang mit einem Verkauf oder einer Dienstleistung an seine Kunden erhalten.
- Die Nachricht wirbt für eigene ähnliche Produkte oder Dienstleistungen.
- Der Empfänger konnte diese Nutzung der Kontaktdaten bereits bei deren Erhebung klar, einfach und kostenlos ablehnen. Diese Möglichkeit besteht zusätzlich bei jeder Nachricht.
- Der Empfänger hat die Zusendung nicht von vornherein abgelehnt, insbesondere nicht durch einen Eintrag in die Liste nach § 7 Abs. 2 E-Commerce-Gesetz. [5]
Die Voraussetzungen stehen in § 174 TKG 2021 im RIS. Ein früherer Auftrag allein klärt deshalb noch nicht, ob die Ausnahme eine konkrete Bewertungsbitte abdeckt.
Die WKO beschreibt den Begriff Direktwerbung als weit gefasst. Markt- und Meinungsforschung fällt nur dann nicht darunter, wenn sie weder unmittelbar noch mittelbar den Absatz fördern soll. Eine öffentliche Google-Bewertungsbitte lässt sich daher nicht pauschal wie eine interne Zufriedenheitsbefragung behandeln. Die Hinweise zu Werbung per Telefon, E-Mail und SMS erklären diese Abgrenzung. [6]
Die digitalen Muster unten beruhen auf einer vorherigen, nachweisbaren Einwilligung für eine einmalige Bewertungsanfrage über den jeweiligen Kontaktweg. Sie setzen die Bestandskunden-Ausnahme nicht voraus. Fehlt der passende Nachweis, wird keine digitale Bitte versendet. [b]
Eine Einwilligung muss freiwillig, aktiv und klar formuliert sein. Der Kunde braucht Informationen zur Datenverwendung und zum jederzeit möglichen Widerruf. Dazu gehören insbesondere Zweck und Speicherdauer sowie mögliche Datenempfänger. Die Zustimmung sollte dokumentiert werden. Eine unerlaubte Werbe-E-Mail, mit der diese Zustimmung erst eingeholt werden soll, ist kein zulässiger Anfang. [3]
Auch die fertige Nachricht braucht einen erkennbaren Absender und eine erreichbare Adresse für die Aufforderung, solche Nachrichten einzustellen. [5] Die Abmeldung muss kostenlos und einfach möglich sein. Eine kostenpflichtige Antwort-SMS allein genügt dafür nicht. Diese Anforderungen erläutert die WKO unter Datenschutz bei Direktwerbung. [3]
Vier Mustertexte
Die folgenden Einladungen sind Formulierungsvorschläge von BrandHoop. Die eigentliche Kundenbewertung schreibt der Kunde selbst. Angaben in eckigen Klammern werden durch die passenden Betriebsdaten ersetzt; Bewertungslink und kostenloser Abmeldeweg müssen vor der Verwendung funktionieren. [a]
Muster 1: Persönliche Einladung mit Karte für später
Vielen Dank für die Zusammenarbeit. Wenn Sie möchten, können Sie Ihre Erfahrung mit unserem Betrieb später auf Google teilen. Hier ist eine Karte mit dem Zugang zur Bewertung. Ob und was Sie schreiben, entscheiden Sie selbst.
Die erledigte Leistung kann im Dank vorkommen, etwa „Vielen Dank, dass wir Ihr Badezimmer sanieren durften“. Die Einladung bleibt bei Lob und Kritik dieselbe.
Muster 2: Text für eine gedruckte Karte
Ihre Erfahrung mit [Betriebsname]
Sie möchten Ihre Erfahrung mit unserem Betrieb auf Google teilen? Über den Link oder QR-Code auf dieser Karte gelangen Sie zur Bewertung. Ihre Rückmeldung ist freiwillig. Sie bestimmen den Inhalt selbst.
Vielen Dank für die Zusammenarbeit!
[Betriebsname]
[Geprüfter Bewertungslink oder QR-Code]
Die Karte passt zu den Abschlussunterlagen. Der Kunde kann sie mitnehmen und sich später entscheiden. Der Text verlangt weder eine positive noch eine sofortige Bewertung.
Muster 3: E-Mail nach dem abgeschlossenen Auftrag
Dieses Muster setzt die beschriebene vorherige Einwilligung für die einmalige E-Mail voraus. Am Ende steht die vollständige betriebliche Signatur. Die Antwortadresse muss tatsächlich erreichbar sein, damit der genannte Widerrufsweg funktioniert.
Betreff: Freiwillige Google-Bewertung zu Ihrem Auftrag bei [Betriebsname]
Guten Tag [Name],
vielen Dank für Ihren Auftrag. Die vereinbarten Arbeiten zu [kurze Bezeichnung der Leistung] sind abgeschlossen.
Sie hatten einer einmaligen Bewertungsanfrage per E-Mail zugestimmt. Wenn Sie möchten, können Sie Ihre Erfahrung mit unserem Betrieb auf Google teilen:
[Geprüfter Bewertungslink]
Die Bewertung ist freiwillig. Sie entscheiden selbst über Inhalt und Bewertung. Auch wenn Sie keine Rezension schreiben, erreichen Sie uns wie gewohnt bei Fragen zum Auftrag.
Freundliche Grüße
[Name und vollständige Betriebssignatur]
Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Eine Antwort an uns mit „Keine Bewertungsanfragen“ genügt; die Abmeldung ist kostenfrei.
Ein direkter Kontakt für Fragen zum Auftrag bleibt daneben möglich. Er darf nicht dazu dienen, kritische Kunden vom Google-Link wegzulenken. Eine Formulierung wie „Wenn Sie zufrieden waren, bewerten Sie uns; sonst schreiben Sie uns“ würde genau diese Auswahl vornehmen. [1]
Muster 4: Kurze SMS oder Messenger-Nachricht
Auch hier bezieht sich die vorherige Einwilligung auf genau diesen Kontaktweg. Vor dem Einsatz braucht das Muster einen funktionierenden kostenlosen Abmeldeweg.
Guten Tag [Name], danke für Ihren Auftrag bei [Betriebsname]. Wie vereinbart laden wir Sie einmalig zu einer freiwilligen Google-Bewertung ein. Teilen Sie Ihre Erfahrung hier: [geprüfter Bewertungslink]. Keine weiteren Anfragen gewünscht? Abmelden: [kostenfreier Abmeldeweg].
Weitere gespeicherte Kontaktdaten sind kein Anlass, denselben Kunden zusätzlich per E-Mail und Messenger einzuladen. [b]
Fiktives Beispiel mit Kritik
Ein kleiner Handwerksbetrieb übergibt ein fertig saniertes Badezimmer. Alle vereinbarten Arbeiten sind erledigt. Die Kundin sagt, dass sie die Terminabstimmung schwierig fand. Die verantwortliche Person hält die Kritik fest und bespricht im Team, wie sich die Planung verbessern lässt.
Die Kundin erhält dieselbe neutrale Karte wie andere Kunden. Sie darf die Terminprobleme in ihrer Bewertung nennen. Der Betrieb wartet mit der Einladung nicht auf ein freundlicheres Urteil. Da keine Einwilligung für eine digitale Bitte vorliegt, folgt keine E-Mail.
Beim Auftrag steht: „Abgeschlossen; Karte angeboten; kein Nachfassen.“ Eine spätere Reklamation wird wie gewohnt bearbeitet. Ihre Lösung hängt nicht von der Bewertung ab. Der Betrieb verlangt auch keine Änderung der Rezension.
Der Fall ist erfunden und zeigt, wie sich der vorgeschlagene Ablauf bei Kritik anwenden lässt. Ob die Kundin tatsächlich etwas veröffentlicht, bleibt offen. [a]
Bewertungslink und QR-Code
Ein Bewertungslink führt zur Möglichkeit, den Betrieb auf Google zu bewerten. Ein QR-Code bietet diesen Zugang durch Scannen. Google beschreibt beide Wege in seiner Unternehmensprofil-Hilfe. [2]
Vor dem Druck einer Karte lohnt sich ein Versuch am Smartphone: Der Link und der gescannte Code müssen beim richtigen Betrieb ankommen. Auch ein lesbarer Kartentext gehört dazu. Die Anleitung für Bewertungslink und QR-Code erklärt, wie Sie den Zugang erstellen und kontrollieren. [b]
Feedback im Betrieb nutzen
Aus dem Inhalt der Rückmeldungen können konkrete Aufgaben entstehen. Wenn mehrfach die Terminabstimmung angesprochen wird, bietet sich dieser Ablauf für eine Besprechung im Team an. Bei unklaren Übergabeunterlagen geht es dagegen um die Informationen, die der Kunde am Ende erhält. Die zuständige Person hält fest, was der Betrieb ändern möchte und wer sich darum kümmert. [b]
Bei einer gemeinsamen Durchsicht helfen wenige Fragen:
- Ist im Team klar, wann ein Auftrag abgeschlossen ist?
- Bleibt die Einladung bei unterschiedlichen Kundenerfahrungen gleich?
- Verhindert die Notiz doppelte Bitten und weitere Nachrichten nach einer Ablehnung?
- Ist für digitale Anfragen der erlaubte Kontaktweg nachvollziehbar?
- Welche konkrete Verbesserung ergibt sich aus dem Feedback?
Eine öffentliche Antwort ist sinnvoll, wenn sie hilfreiche oder neue Informationen enthält. Google empfiehlt kurze, höfliche Antworten; ein öffentliches Danke unter jeder Rezension ist nicht nötig. In Antworten dürfen keine privaten Kundendaten veröffentlicht werden. [2] Formulierungen dazu finden Sie in den Beispielen zum Antworten auf Google-Bewertungen.
So starten Sie im Team
Bereiten Sie einen passenden Kartentext vor und gehen Sie im Team einen Beispielauftrag mit Lob und einen mit Kritik durch. Dabei lässt sich klären, wer die Einladung übernimmt und die Notiz in der Auftragsliste führt. [b]
Die Tabelle im vierten Schritt dient dabei als Vorlage. Bei den nächsten fertigen Aufträgen lässt sich prüfen, ob Ablehnungen erfasst sind und niemand ein zweites Mal gefragt wird. [b]
Quellen und Prüfhilfen
Die verlinkten Google-Hilfen erklären die Plattformregeln. Für elektronische Anfragen in Österreich sind § 174 TKG 2021 und die WKO-Hinweise zu Direktwerbung relevant; die Datenschutzbehörde erläutert die Pflichten bei der Verarbeitung personenbezogener Daten.
Quellenstand: 16.10.2026. Der gewählte Zeitpunkt, die Feldliste und der Ablauf mit einer Einladung sind redaktionelle Arbeitshilfen. Die Muster und der Badsanierungsfall enthalten keine realen Kundendaten.
Quellenstand der bisherigen Fassung vom 16.10.2026; redaktionell überarbeitet am 17.10.2026. Die Ziffern führen zu den Quellen; die Buchstaben erläutern redaktionelle Beispiele oder Empfehlungen. Die Einordnung nennt jeweils, was eine Quelle belegt.
[b] Praktische Empfehlungen. Die vorgeschlagenen Abläufe und Entscheidungshilfen sind redaktionelle Anwendungen der genannten Grundlagen. Ihre konkrete Wirkung auf Anfragen oder Aufträge wurde hier nicht gemessen.
[c] Redaktionelle Darstellung. Die Darstellung veranschaulicht einen Zusammenhang. Sie ist weder eine echte Kundenreferenz noch ein Nachweis einer gemessenen Wirkung.
[a] Redaktionelle Beispiele. Als Muster oder fiktiv bezeichnete Inhalte veranschaulichen mögliche Situationen. Sie sind keine echten Kundenfälle und kein Nachweis einer gemessenen Wirkung.
Quellennachweise und Einordnung (6 Quellen)
- Verbotene und eingeschränkt zulässige Inhalte — Google
Bestätigt echte Erfahrungen, Verbote erfundener/gekaufter und künstlicher Mehrfachrezensionen, Anreize, Verhindern negativer oder gezieltes Erbitten positiver Bewertungen, Aufforderung/Druck zum Bewerten vor Ort und Inhaltsvorgaben. Verbietet auch Vorgaben an Mitarbeitende zu einer bestimmten Anzahl erbetener Rezensionen. Ein einheitlicher Abschlussanlass und genau eine Einladung ohne Erinnerung sind redaktionelle Umsetzungsvorschläge; sie stehen nicht als feste Verfahrensregel in der Richtlinie. Geprüft: 2026-10-16.
- Tipps für mehr Rezensionen — Google
Bestätigt die Anzeige von Rezensionen in Suche und Maps, das notwendige Google-Konto ohne Gmail-Pflicht, Link und QR-Code sowie Hinweise zu hilfreichen öffentlichen Antworten und zum Schutz privater Daten. Belegt weder die Wirkung einer einzelnen Einladung noch Umsatz, Sternezahl oder Rankinggewinn. Geprüft: 2026-10-16.
- Direktwerbung Datenschutz: DSGVO richtig umsetzen — Wirtschaftskammer Österreich
Bestätigt die Anforderungen an klare, freiwillige und aktive Einwilligung, Information über Datenverarbeitung und Widerruf, die empfohlene Dokumentation sowie kostenlose/einfache Abmeldung. Erklärt, dass eine unerlaubte erste Werbe-E-Mail kein Weg zum Einholen der Zustimmung ist und eine Zustimmung nur im vereinbarten Umfang gilt. Die konkreten vier Einladungstexte und die Beschränkung auf einen Versand sind eigene Muster. Die Aussage zur kostenpflichtigen Antwort-SMS folgt aus dem Erfordernis eines kostenlosen Abmeldewegs; die WKO nennt dieses konkrete SMS-Beispiel nicht. Geprüft: 2026-10-16.
- Ihre Pflichten als Verantwortliche:r — Österreichische Datenschutzbehörde
Bestätigt Datenminimierung, Speicherbegrenzung, Vertraulichkeit und risikogerechte Schutzmaßnahmen sowie Nachweisbarkeit. Die Beschränkung des Listenzugriffs auf zuständige Personen ist eine praktische Anwendung. Die Behörde gibt in dieser Quelle keine konkrete Aufbewahrungsdauer für Bewertungsnotizen vor; die Vorlage behauptet keine solche Frist. Geprüft: 2026-10-16.
- Telekommunikationsgesetz 2021 § 174 – Unerbetene Nachrichten — Republik Österreich / Rechtsinformationssystem des Bundes
Abs. 3 bestätigt die grundsätzliche vorherige Einwilligung für elektronische Direktwerbung einschließlich SMS. Abs. 4 enthält die vier kumulativen Bedingungen der Ausnahme; Abs. 5 verlangt unter anderem erkennbare Absenderidentität und eine authentische Einstellungsadresse. Die Norm entscheidet nicht allein, wie jede konkrete Google-Bewertungsbitte rechtlich einzuordnen ist. Die Muster nutzen ausdrücklich den vorherigen Einwilligungsweg. Geprüft: 2026-10-16.
- Werbung per Telefon, Fax, E-Mail und SMS: Was ist erlaubt? — Wirtschaftskammer Österreich, Fachverband Werbung und Marktkommunikation
Bestätigt den weiten Direktwerbungsbegriff und die Grenze zur Markt-/Meinungsforschung ohne unmittelbare oder mittelbare Absatzförderung. Der Artikel überträgt diese Abgrenzung vorsichtig auf Bewertungsbitten; die WKO-Seite enthält kein pauschales Urteil über jeden denkbaren Google-Bewertungsfall. Geprüft: 2026-10-16.