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Ausführliche Fassung mit allen Vorlagen und Prüfnotizen. Zur kompakten Fassung

Referenzen auf der Website: So zeigen Sie Ihre Handwerksprojekte

Ein fertiges Bad kann auf einem Foto gut aussehen. Für einen Interessenten bleibt trotzdem offen, welche Arbeiten Ihr Betrieb übernommen hat und ob Sie auch sein Vorhaben umsetzen können. Eine verständliche Referenz gibt dem Bild diesen Zusammenhang: Sie erklärt die Ausgangslage und Ihren Beitrag, bevor sie das Ergebnis zeigt.

Dafür eignet sich auch ein kleiner Auftrag. Der Austausch einer Badewanne gegen eine Dusche lässt sich oft genauer beschreiben als ein großer Umbau, bei dem der eigene Anteil unklar bleibt. Entscheidend sind die tatsächlichen Arbeiten und passende Fotos, die Sie veröffentlichen dürfen. Mit den beiden Vorlagen in diesem Artikel können Sie diese Angaben für ein eigenes Projekt vorbereiten. [b]

Was eine Referenz zeigt

Eine Referenz auf Ihrer Website beschreibt einen Auftrag, den Ihr Betrieb tatsächlich ausgeführt hat. Damit wird eine angebotene Leistung an einem konkreten Fall greifbar. Ein Kundenzitat kann die Erfahrung mit der Zusammenarbeit ergänzen. Was genau gebaut oder verändert wurde, braucht weiterhin eine eigene Beschreibung. [b]

Bei einem Badumbau sind oft mehrere Betriebe beteiligt. Hat Ihr Betrieb die Fliesen verlegt, während ein anderer die Installationen erneuert hat, gehört diese Aufteilung zum Projekttext. Gewerke sind die verschiedenen Facharbeiten, etwa Fliesenlegen oder Elektroinstallation. Die Gesamtaufnahme zeigt möglicherweise das Ergebnis mehrerer Gewerke; aus dem Begleittext sollte Ihr eigener Anteil hervorgehen. [a]

Auch das Ergebnis lässt sich genauer benennen als mit „beste Qualität“ oder „besser nutzbares Bad“. Eine geänderte Raumaufteilung beschreibt eine konkrete Veränderung. Die Angabe „bodenebene Dusche“ sagt dagegen noch nicht, dass das gesamte Bad barrierefrei ist: Dazu gehören weitere Anforderungen, etwa an Bewegungsflächen und Bedienbarkeit. [1] Eigenschaften, Maße oder Termine gehören nur dann in die Referenz, wenn Ihre Dokumentation sie für diesen Auftrag bestätigt. [b]

Dasselbe Prinzip passt zu einem Website- oder SEO-Projekt. SEO bedeutet Suchmaschinenoptimierung. Eine solche Projektbeschreibung könnte erklären, welche Seiten überarbeitet wurden oder welcher technische Fehler behoben wurde. Ein funktionierendes Kontaktformular braucht dabei einen anderen Nachweis als zusätzliche Besucher aus der Google-Suche. Die Beschreibung folgt jeweils dem dokumentierten Ergebnis. Das ist ein Beispiel für die Darstellung, kein Bericht über ein ausgeführtes Agenturprojekt. [a]

Welche Projekte sich eignen

Für die erste Referenz bietet sich ein abgeschlossener Auftrag an, zu dem gute Unterlagen vorliegen. Die Arbeit sollte zu einer Leistung passen, die Sie heute anbieten. Dabei kann eine typische Ausgangslage besonders anschaulich sein: Eine Teilsanierung im bewohnten Haus spricht einen anderen Bedarf an als ein vollständiger Neubau. Eine besondere Lösung ist dann interessant, wenn sie für Ihre Zielgruppe eine nachvollziehbare Frage beantwortet. [b]

Eine kleine Auswahl reicht für den Anfang. Jeder Fall sollte etwas Eigenes erklären und Ihren Anteil erkennen lassen. Mehrere beinahe gleiche Karten würden den Umfang der Sammlung vergrößern, ohne die angebotene Arbeit genauer zu zeigen. Sinnvoll sind Projekte, deren Ergebnis Sie belegen können und zu denen verständliche, zugehörige Fotos vorhanden sind. [b]

Zur Auswahl gehört auch die Frage, was öffentlich werden darf. Ungeklärte Bildrechte sprechen dafür, ein Projekt vorerst intern zu lassen. Dasselbe gilt, wenn sich die Geschichte nur mit vertraulichen Angaben sinnvoll erzählen ließe. Für die Einordnung können eine grobe Region und das belegte Abschlussjahr genügen; die genaue Adresse oder private Umstände der Bewohner brauchen Sie dafür meist nicht. Das ist eine Empfehlung für die Auswahl der Angaben. Namen und Adressen können personenbezogene Daten sein, ebenso Informationen, über die sich Menschen erst im Zusammenhang erkennen lassen. [2]

Kurze Projektkarte oder eigene Seite?

In der Referenzübersicht übernimmt eine kurze Karte die erste Einordnung. Ein aussagekräftiger Titel nennt die Projektart, gegebenenfalls mit einer freigegebenen Region. Dazu passen eine kurze Ausgangslage und Ihr eigener Leistungsumfang einschließlich der wichtigsten Abgrenzung. Ein bestätigtes Ergebnis und ein zulässiges Foto mit Bildunterschrift vervollständigen die Karte. [b]

Bei einer einfachen Arbeit kann das bereits ausreichen. Schwierige Bedingungen oder die Abstimmung mehrerer Gewerke brauchen oft mehr Platz. Eine eigene Projektseite führt die Geschichte dann weiter: Sie erklärt das Vorgehen und gibt Einschränkungen sowie passenden Nachweisen Raum. Solche Beschreibungen heißen auch Case Studies. Eine feste Textlänge ist für diesen Aufbau nicht nötig. [b]

Leseraufgabe Galerie mit kurzen Karten Eigene Projektseite
Eine passende Arbeit auswählen Foto, Projekttyp und kurzer eigener Beitrag erlauben einen schnellen Überblick Sie können die Ausgangslage und die Eignung des Projekts genauer erklären
Eigenen Anteil erkennen Eine kurze Abgrenzung muss auf der Karte sichtbar sein Sie können die beteiligten Gewerke und Ihren eigenen Leistungsumfang getrennt beschreiben
Vorgehen und Einschränkungen verstehen Dafür ist auf einer kleinen Karte wenig Platz Rahmenbedingungen und Entscheidungen erhalten eigene Abschnitte
Fotos richtig einordnen Jedes Bild braucht verständlichen Kontext und eine Projektphase Bilder können direkt bei der passenden Erklärung stehen
Zur Leistung oder Anfrage gelangen Karte mit einem passenden Ziel verlinken Aus der Projektgeschichte zur relevanten Leistung und zum Kontakt führen

Dieser Vergleich hilft bei der Wahl der Form. Eine zusätzliche Detailseite ergänzt die Galerie; die Übersicht bleibt der Einstieg in die Sammlung. Bei vielen Projekten kann ein Filter nach Leistung die Auswahl ordnen. Bei wenigen Arbeiten genügt eine klar beschriftete Übersicht. Die Inhalte sollten auch am Handy zugänglich sein, ohne erst eine Animation bedienen zu müssen. [b]

Die Referenz mit Ihrem Angebot verbinden

Eine Leistungsseite erklärt, welche Arbeit Sie anbieten. Die Referenz zeigt einen ausgeführten Fall dazu. Sind beide Seiten vorhanden, können sie sinnvoll aufeinander verweisen. Der Linktext sollte das Ziel benennen, etwa „Teilsanierung mit Dusche ansehen“. Google empfiehlt aussagekräftige Linktexte, die zum Inhalt der Zielseite passen. [3] Wie dieser Zusammenhang in die lokale Suche passt, behandelt der Überblick zu SEO für Handwerker.

Am Ende der Projektgeschichte kann ein Kontaktweg stehen, der zu Ihrem vorhandenen Angebot passt. Zusagen zu Beratung oder Antwortzeiten gehören dort nur hin, wenn Ihr Betrieb sie auch macht. Den umfassenderen Seitenaufbau erklärt der Leitfaden zur Website für Handwerker. [b]

Schematischer Aufbau einer Projektseite mit Bereichen für Aufgabe, eigene Arbeiten und Grenzen, ein freigegebenes Foto, belegtes Ergebnis und den passenden nächsten Schritt. Der Fotobereich ist ein gekennzeichneter Platzhalter.
Abbildung: Ein Seitenmodell zum Ausfüllen mit tatsächlichen Projektangaben. Der Fotobereich enthält keine Aufnahme eines ausgeführten Auftrags.

Vorlage für Ihre Projektbeschreibung

Die Tabelle sammelt die Angaben, aus denen später eine Karte oder Projektseite entsteht. Die gekennzeichneten Felder sind zum Ausfüllen gedacht. Erst die Informationen zu Ihrem eigenen Auftrag machen daraus eine Referenz; nicht zutreffende Felder können entfallen. Wo ein Nachweis fehlt, bleibt die Frage offen, bis sie geklärt ist. [b]

Feld Eintrag für Ihr Projekt
Projekttitel [Leistung und wesentliche Veränderung eintragen; Region nur im freigegebenen Umfang nennen.]
Kurzbeschreibung für die Karte [Aufgabe, eigener Beitrag und Ergebnis in wenigen Sätzen zusammenfassen.]
Region und Zeitraum [Freigegebene grobe Region und belegtes Abschlussjahr oder Zeitraum eintragen.]
Aufgabe und Ausgangslage [Beschreiben, welchen Zustand oder welches Problem der Auftrag betraf.]
Ziel des Auftrags [Die vereinbarte Verbesserung nennen, ohne nachträglich neue Ziele zu behaupten.]
Eigener Leistungsumfang [Die Arbeiten aufzählen, die Ihr Betrieb tatsächlich ausgeführt hat.]
Andere Gewerke und Abgrenzung [Arbeiten anderer Betriebe nennen; Namen nur verwenden, wenn deren Nutzung geklärt ist.]
Rahmenbedingungen und Einschränkungen [Relevante technische oder organisatorische Grenzen beschreiben; private Details weglassen.]
Ausführung [Vorgehen, verwendete Lösungen und wichtige Entscheidungen sachlich schildern.]
Bestätigtes Ergebnis [Die nachweisbare Veränderung beschreiben; Maße oder Termine nur mit passender Dokumentation nennen.]
Grundlage der Ergebnisaussage [Intern festhalten, worauf die Aussage beruht, etwa auf dokumentierter Ausführung, einer Messung oder einer bestätigten Übergabe. Vertrauliche Originalunterlagen nicht auf die Website stellen.]
Fotos und Bildunterschriften [Zu jeder freigegebenen Bilddatei Motiv, Projektphase, Bildunterschrift und Alt-Text festhalten; dafür die Fotovorlage unten verwenden.]
Optionales echtes Kundenzitat [Nur den tatsächlich geäußerten und zur Nutzung geklärten Wortlaut einsetzen; andernfalls das Zitat weglassen.]
Interner Veröffentlichungsstatus [Verantwortliche Person, geprüfte Textfassung, Bildauswahl und Prüfdatum intern festhalten. Auch festhalten, auf welcher Grundlage Sie die Inhalte veröffentlichen dürfen. Diese Verwaltungsangaben nicht öffentlich anzeigen.]

Aufgabe, eigener Umfang und Ergebnis bilden den Kern der Geschichte. Wenn sich diese Felder noch nicht ausfüllen lassen, helfen zusätzliche Bilder wenig. Im Betrieb ist dann zunächst zu klären, was tatsächlich vereinbart und ausgeführt wurde. [b]

Die öffentliche Beschreibung und Ihre internen Unterlagen haben unterschiedliche Aufgaben. Auf der Website erklären Sie das Projekt. Rechnungen, vollständige Übergabeprotokolle und Kundenfreigaben bleiben als Nachweise intern; Sie müssen sie für diese Darstellung nicht öffentlich zum Download anbieten. [b]

Fotos auswählen und beschreiben

Ein Projektfoto sollte etwas über die Arbeit erklären. Eine Gesamtansicht kann eine räumliche Veränderung zeigen, eine Detailaufnahme etwa einen Übergang oder ein maßgefertigtes Element. Nielsen Norman Group berichtet aus eigenen Blickverlaufsstudien, dass informative Bilder Aufmerksamkeit erhielten, während rein dekorative Bilder häufig unbeachtet blieben. [4] Für Ihre Auswahl ist deshalb die Frage hilfreich, welche Information eine Aufnahme zur Projektgeschichte beiträgt. Auch ein Bild aus der Ausführung kann passen, wenn Aufnahme und Veröffentlichung zulässig sind. [b]

Bei Vorher-/Nachher-Bildern gehören beide Aufnahmen zum selben Projekt und zum beschriebenen Bereich. Ähnliche Blickwinkel machen die Veränderung leichter vergleichbar. Die Beschriftung nennt die Phase, damit eine Baustellenaufnahme nicht wie das fertige Ergebnis wirkt. Eine Bearbeitung darf die dargestellte Leistung nicht verfälschen. [b]

Bildunterschrift und Alt-Text erfüllen verschiedene Aufgaben

Die Bildunterschrift ordnet das Foto in die Geschichte ein. Sie kann beispielsweise erklären, dass die Dusche an die Stelle der Badewanne gerückt ist und welche Arbeiten ein anderer Betrieb übernommen hat. Google berücksichtigt Bildbeschriftungen und den Text in der Umgebung, um den Bildgegenstand zu verstehen, und empfiehlt Bilder in der Nähe des passenden Texts. [5]

Der Alt-Text ist die Textalternative für Menschen, die das Bild nicht sehen können, etwa bei der Nutzung eines Vorleseprogramms, eines Screenreaders. Bei einem inhaltlich wichtigen Projektfoto vermittelt er knapp die relevante Bildinformation. Wie ausführlich er sein muss, hängt vom Zweck des Bildes und vom vorhandenen Begleittext ab. [6] Google empfiehlt hilfreiche, informative Alt-Texte und warnt davor, sie mit Keywords, also Suchwörtern, zu überladen. [5] Die Best Practices für Bilder von Google Search Central erklären diese Hinweise genauer.

Kopierbare Fotovorlage

Zu jedem geplanten Foto gehört eine eigene Zuordnung. Die Bildunterschrift und ein erforderlicher Bildnachweis können später auf der Website erscheinen. Herkunft, Rechte und Freigaben dokumentieren Sie intern. [b]

Feld Eintrag pro Foto
Zuordnung [Projektkennung und Bilddatei eintragen; keine Kundennamen im öffentlichen Dateinamen verwenden.]
Motiv und Phase [Sichtbaren Bereich und Phase nennen: vorher, Ausführung oder fertiggestellt.]
Sichtbare eigene Leistung [Beschreiben, welcher Teil des Fotos die eigene Arbeit zeigt und welche sichtbaren Teile nicht dazugehören.]
Bildunterschrift [Sichtbare Veränderung und Projektphase in einem verständlichen Satz beschreiben.]
Alt-Text [Den tatsächlich sichtbaren Bildinhalt knapp beschreiben; keine unbelegten Qualitäts- oder Ortsangaben ergänzen.]
Fotoherkunft und Nutzungsrecht [Den Fotografen oder Rechteinhaber nennen. Die Grundlage für die Nutzung auf Ihrer Website festhalten. Auch erlaubte Bearbeitungen und den erforderlichen Bildnachweis notieren.]
Personen und private Details [Erkennbare Personen, Spiegelungen, Dokumente, Adressen und andere identifizierende Merkmale prüfen.]
Veröffentlichungsprüfung [Festhalten, welche Bildfassung erlaubt ist. Bei personenbezogenen Daten die passende Rechtsgrundlage festhalten; außerdem weitere Absprachen und das Prüfdatum notieren.]

Ein fiktives Beschriftungsbeispiel lautet „Nachher: Dusche mit Glasabtrennung anstelle der Badewanne“. Der zugehörige Muster-Alt-Text wäre „Dusche mit Glasabtrennung neben einem Waschtisch“. Beide Formulierungen passen nur, wenn ein echtes, zur Nutzung geklärtes Foto genau diesen Inhalt zeigt. [a]

Stockfotos aus Bildsammlungen, Visualisierungen und mit künstlicher Intelligenz (KI) erzeugte Bilder belegen keinen ausgeführten Auftrag. Als Erläuterung an anderer Stelle brauchen sie eine klare Herkunftsangabe; in einer Referenz dürfen sie nicht wie echte Aufnahmen des Projekts erscheinen. Das Seitenmodell oben verwendet deshalb einen gekennzeichneten Fotoplatzhalter. [b]

Ein echtes Kundenzitat ergänzen

Eine Kundenstimme kann beschreiben, wie jemand die Zusammenarbeit erlebt hat. Ein Lob zur guten Abstimmung sagt aber noch nichts über bestimmte technische Eigenschaften oder die Barrierefreiheit eines Bads aus. Dafür bleiben die Projektangaben und ihre Nachweise maßgeblich. [b]

Für ein Zitat brauchen Sie den tatsächlichen Wortlaut und eine geklärte Nutzung auf Ihrer Website, einschließlich der Namensdarstellung. Eine Kürzung soll die Bedeutung erhalten. Eine schriftliche Absprache macht später nachvollziehbar, welche Fassung vereinbart war. Wird die Verarbeitung personenbezogener Daten auf eine Einwilligung gestützt, muss diese nachweisbar sein; eine Unterschrift ist dafür nicht in jedem Fall vorgeschrieben. Die WKO nennt auch elektronische und mündliche Einwilligungen. [7]

Ohne geeignete Kundenstimme bleibt die Referenz einfach ohne Zitat. Auch ein anonymisiertes Zitat muss echt sein; der übrige Text darf die beabsichtigte Anonymisierung nicht wieder aufheben. Die Projektgeschichte auf Ihrer Website und eine Bewertung bei Google sind dabei verschiedene Veröffentlichungen. Der Ablauf zum Sammeln ehrlicher Google-Bewertungen behandelt, wie Sie nach einem abgeschlossenen Auftrag um freiwilliges Feedback bitten. [b]

Eine öffentlich sichtbare Bewertung erlaubt nicht automatisch, sie samt Namen oder Foto auf der eigenen Website weiterzuverwenden. Auch bei bereits veröffentlichten personenbezogenen Daten braucht die weitere Verarbeitung eine passende Rechtsgrundlage. Das erläutert die WKO zur Rechtmäßigkeit im Sinne der DSGVO. [8]

Dürfen Sie die Fotos veröffentlichen?

Die Freigabe durch den Auftraggeber und die Nutzungsrechte des Fotografen betreffen verschiedene Fragen. Eine Kundenzusage ersetzt deshalb nicht automatisch die Erlaubnis zur Verwendung eines fremden Fotos. Bei erkennbaren Personen kommen deren Rechte und der Datenschutz hinzu. [9] Für ein privates Projekt ist eine Absprache über den genauen Text, die ausgewählten Bilder und die Namensdarstellung ein sinnvoller Ausgangspunkt. [b]

Nutzungsrechte am Foto

Bei fremden Fotos müssen die Nutzungsrechte die Veröffentlichung auf Ihrer Website abdecken. Ein Bildnachweis allein ersetzt diese Erlaubnis nicht. Die WKO weist außerdem darauf hin, dass auch auf dem Foto gezeigte Inhalte eigene Rechte berühren können. [9] Zur Vorbereitung gehört daher die Klärung, welche Bearbeitungen erlaubt sind und welcher Bildnachweis den Fotografen oder die Quelle nennt. Bei eigenen Aufnahmen bleibt die Prüfung der dargestellten Inhalte und Personen ebenfalls nötig. Die WKO-Information zu Urheberrecht und Unternehmenswebsites erläutert diese Ebenen. [9]

Erkennbare Personen und Bildnisschutz

Der Bildnisschutz betrifft die berechtigten Interessen abgebildeter Menschen. § 78 UrhG untersagt die öffentliche Verbreitung von Personenbildnissen, wenn dadurch solche Interessen verletzt werden. Der Gesetzestext im RIS enthält diese Regel. [10]

Für die Verwendung von Personenfotos zu Werbezwecken verlangt die WKO die Zustimmung der abgebildeten Person. Daneben braucht die Verarbeitung der personenbezogenen Daten eine passende rechtliche Grundlage. Bildnisschutz und Datenschutz werden daher getrennt betrachtet, wie die WKO zur Bildverarbeitung zu Werbezwecken erklärt. [11]

Personenbezogene Daten und Veröffentlichungszweck

Personenbezogene Daten sind Informationen über einen identifizierten oder identifizierbaren Menschen. Dazu können ein Name, ein erkennbares Personenfoto oder Angaben gehören, die erst zusammen einen Bewohner erkennbar machen. [2] Welche Rechtsgrundlage für eine Verarbeitung passt, hängt vom Zweck und den konkreten Umständen ab. Der Renovierungsauftrag ist daher keine pauschale Erlaubnis, die dabei erhaltenen persönlichen Angaben für Website-Werbung zu verwenden. [8]

Eine Einwilligung muss freiwillig und informiert erfolgen und einen bestimmten Zweck betreffen. Die Person stimmt aktiv zu; Sie müssen diese Zustimmung nachweisen können. Die WKO erläutert auch, dass eine Einwilligung jederzeit widerrufen werden kann. Dann ist die Verarbeitung für diesen Zweck einzustellen. Die Information zur Einwilligung als Verarbeitungsgrundlage beschreibt die Voraussetzungen. [7]

Daraus folgt keine allgemeine Einwilligungspflicht für jedes reine Sachfoto ohne Personenbezug. Ein Foto ohne sichtbare Menschen kann allerdings durch weitere Angaben doch einer Person zugeordnet werden. [2] Vertraulichkeitsabsprachen bleiben ebenfalls zu beachten. Für die konkrete Veröffentlichung sollten deshalb Text und Bildfassung zusammen betrachtet werden. Solange Rechte oder Zulässigkeit ungeklärt sind, bleibt der betreffende Inhalt intern. [b]

Fiktives Beispiel: Eine Projektkarte verbessern

Das folgende Beispiel ist vollständig erfunden, auch sein Ergebnis. Es gehört zu keinem echten Auftrag und enthält weder ein Projektfoto noch ein tatsächliches Kundenzitat. [a]

Schwache Musterkarte

„Traumbad. Schönes Ergebnis und beste Qualität.“

Die Formulierung verrät kaum etwas über die Arbeit. Offen bleibt, was verändert wurde und welchen Teil der Auftrag der Betrieb übernommen hat. Ein zusätzliches Hochglanzbild würde diese Fragen noch nicht beantworten. [a]

Verbesserte Musterkarte

Muster – fiktive Teilsanierung eines bestehenden Badezimmers

Aufgabe: Die Badewanne soll durch eine Dusche ersetzt werden. Der bestehende Waschtisch soll erhalten bleiben.

Eigener Leistungsumfang: Im Muster übernimmt der Installationsbetrieb den Ausbau der Badewanne und den Einbau der vereinbarten Dusche.

Abgrenzung: Die Fliesenarbeiten übernimmt ein anderer Betrieb. Die Elektroinstallation gehört nicht zum beschriebenen Auftrag.

Rahmenbedingungen: Die vorhandene Raumaufteilung und der Waschtisch begrenzen die Planung. Arbeiten außerhalb des vereinbarten Bereichs sind nicht Teil des Musters.

Ausführung: Im angenommenen Ablauf gehört die Prüfung der Anschlüsse dazu. Der Installationsbetrieb baut die Badewanne aus und die Dusche ein. Anschließende Arbeiten anderer Gewerke werden separat zugeordnet.

Angenommenes Ergebnis: Im Muster steht die Dusche anstelle der Badewanne. Ein realer Nachweis liegt nicht vor. Bei einem echten Projekt müsste der Betrieb die ausgeführte Lösung vor einer entsprechenden Ergebnisaussage bestätigen.

Geplante Bildunterschrift, nur als Textmuster: „Nachher: Dusche anstelle der Badewanne; Fliesenarbeiten durch einen anderen Betrieb.“ Hier ist kein Foto vorhanden.

Kundenzitat: Kein Kundenzitat vorhanden.

Aus den ausgefüllten Feldern wird ein kurzer Text für die Referenzübersicht:

Fiktive Projektkarte: Dusche statt Badewanne. Der Installationsbetrieb hat die Anschlüsse geprüft, die Badewanne ausgebaut und die vereinbarte Dusche an ihrer Stelle eingebaut. Der bestehende Waschtisch bleibt erhalten. Er und die vorhandene Raumaufteilung haben die Planung begrenzt. Die Fliesenarbeiten übernimmt ein anderer Betrieb; was andere Gewerke danach ausführen, wird getrennt beschrieben. Die Elektroinstallation und Arbeiten außerhalb des vereinbarten Bereichs gehören nicht zum Auftrag. Ein Projektfoto und ein Kundenzitat liegen für dieses Muster nicht vor.

Bei einem echten Auftrag würde die verantwortliche Person diese Kurzfassung mit der dokumentierten Ausführung abgleichen. Die Bestätigung der ausgeführten Lösung und die Unterlagen dazu, etwa Rechnungen, vollständige Übergabeprotokolle und Kundenfreigaben, bleiben intern. Auf die Website kommt die geprüfte Projektbeschreibung. [a]

Checkliste vor der Veröffentlichung

Die fertige Vorschau lässt sich mit der verantwortlichen Person im Betrieb anhand dieser Punkte durchgehen. Die Liste bündelt die Vorbereitung für Text, Bilder und Website. [b]

  • Aufgabe, eigener Leistungsumfang und andere Gewerke sind eindeutig beschrieben.
  • Ergebnisse, Maße und Termine stimmen mit der Dokumentation überein.
  • Vertrauliche Unterlagen und unnötige persönliche Angaben bleiben intern.
  • Fotoherkunft, Website-Nutzung, Bildnachweis und erforderliche weitere Rechte sind geklärt.
  • Bildunterschriften, Alt-Texte und Projektphasen passen zu den tatsächlichen Fotos.
  • Ein vorhandenes Kundenzitat ist echt und seine konkrete Nutzung geklärt.
  • Übersicht, Detailseite und vorhandene Kontaktwege funktionieren am Handy.

Zusätzlich hilft der Blick einer Person, die den Auftrag nicht kennt. Sie sollte aus der Vorschau erklären können, was Ihr Betrieb geleistet hat und welche Grenzen zum Projekt gehörten. Wenn diese Einordnung noch schwerfällt, lässt sich die entsprechende Stelle gezielt ergänzen. [b]

Ein freigegebener, abgeschlossener Auftrag ist dafür ein überschaubarer Anfang. Die beiden Vorlagen halten die Informationen zusammen, aus denen Ihre erste Projektkarte oder Detailseite entstehen kann. Vor der Veröffentlichung gleicht die verantwortliche Person die Beschreibung mit den internen Belegen ab. [b]

Quellen und Stand

Quellen zu Bildern, Verlinkung und Veröffentlichungsrechten geprüft am 16.10.2026. Vorlagen, Vergleich und Seitenmodell sind redaktionelle Arbeitshilfen; das Musterprojekt bleibt ausdrücklich fiktiv.

Quellenstand der bisherigen Fassung vom 16.10.2026; redaktionell überarbeitet am 17.10.2026. Die Ziffern führen zu den Quellen; die Buchstaben erläutern redaktionelle Beispiele oder Empfehlungen. Die Einordnung nennt jeweils, was eine Quelle belegt.

[b] Praktische Empfehlungen. Die vorgeschlagenen Abläufe und Entscheidungshilfen sind redaktionelle Anwendungen der genannten Grundlagen. Ihre konkrete Wirkung auf Anfragen oder Aufträge wurde hier nicht gemessen.

[a] Redaktionelle Beispiele. Als Muster oder fiktiv bezeichnete Inhalte veranschaulichen mögliche Situationen. Sie sind keine echten Kundenfälle und kein Nachweis einer gemessenen Wirkung.

Quellennachweise und Einordnung (11 Quellen)
  1. ÖNORMEN für barrierefreies Bauen — oesterreich.gv.at; Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz / Austrian Standards Institute

    Die amtliche Übersicht nennt Bewegungsflächen, Bedienbarkeit und weitere Anforderungen. Daraus lässt sich die begrenzte Aussage ableiten, dass ein einzelnes Merkmal wie eine bodenebene Dusche keine Bestätigung für die Barrierefreiheit des gesamten Bads ist. Keine Prüfung eines konkreten Bads, keine Wiedergabe kostenpflichtiger Normen und keine Aussage zu einer bestimmten Landesbauordnung. Geprüft: 2026-10-16.

  2. Was ist Datenschutz? — Österreichische Datenschutzbehörde

    Belegt den Bezug zu identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Personen und die Erforderlichkeit einer Rechtsgrundlage. Die Beispiele zur Kombination von Projektfoto, Namen und Adresse sind eine Anwendung dieser Definition. Ob ein bestimmtes Bild tatsächlich einen Personenbezug hat, wird damit nicht entschieden. Der Hinweis auf reine Sachfotos betrifft nur die datenschutzrechtliche Einwilligung, nicht andere Rechte an Bild oder Motiv. Geprüft: 2026-10-16.

  3. SEO-Link-Best-Practices für Google — Google Search Central

    Belegt die Empfehlung für aussagekräftige, prägnante und zum Ziel passende Linktexte. Die Verbindung zwischen Leistungsseite, Referenz und Kontakt ist ein redaktioneller Aufbauvorschlag. Daraus folgt weder ein Ranking- noch ein Anfragenversprechen. Geprüft: 2026-10-16.

  4. Photos as Web Content — Nielsen Norman Group

    NN/G berichtet aus eigenen Eye-Tracking-Studien, dass aufgabenrelevante Bilder beachtet und reine Dekoration häufig ignoriert wurden. Es wurde die öffentliche Forschungszusammenfassung gelesen, nicht der vollständige Methodenbericht. Kein gemessener Effekt für österreichische Handwerksreferenzen und kein Nachweis zusätzlicher Aufträge. Die Auswahlhilfe für Projektfotos ist ein redaktioneller Rat. Geprüft: 2026-10-16.

  5. Best Practices für die Suchmaschinenoptimierung für Bilder — Google Search Central

    Belegt, dass Google Bildbeschriftungen und Seitentext berücksichtigt, Bilder in der Nähe passenden Texts empfiehlt und hilfreiche informative Alt-Texte statt Keyword-Überladung verlangt. Kein Nachweis für eine bestimmte Rankingänderung, Bildrechte oder die Wirkung einer Referenzseite auf Aufträge. Geprüft: 2026-10-16.

  6. Informative Images — W3C Web Accessibility Initiative (WAI)

    Erklärt den Zweck von Textalternativen für informative Bilder und die Abhängigkeit vom Bildzweck und angrenzenden Text. Unterstützt die Einordnung eines inhaltlich wichtigen Projektfotos. Kein pauschaler Auftrag, jedes dekorative Bild wörtlich zu beschreiben; kein vollständiger Konformitätsnachweis einer Website. Geprüft: 2026-10-16.

  7. Einwilligung als Basis zur Verarbeitung personenbezogener Daten — Wirtschaftskammer Österreich (WKO), DSGVO4KMU

    Belegt Freiwilligkeit, bestimmten Zweck, Information, aktive Zustimmung, mögliche schriftliche/elektronische/mündliche Form, Nachweis und Widerruf samt Einstellung der Verarbeitung für diesen Zweck. Gilt für datenschutzrechtliche Einwilligung; ersetzt keine Prüfung von Foto-Nutzungsvertrag, Bildnisschutz oder anderen Rechtsgrundlagen. Schriftliche Dokumentation wird als praktischer Rat, nicht als allgemeine Formpflicht empfohlen. Geprüft: 2026-10-16.

  8. Rechtmäßigkeit im Sinne der DSGVO — Wirtschaftskammer Österreich (WKO), DSGVO4KMU

    Belegt die Zweck- und Fallabhängigkeit der Rechtsgrundlage sowie die fortbestehende Notwendigkeit einer rechtlichen Erlaubnis bei öffentlichen Daten. Die Übernahme einer Bewertung auf eine andere Website und der Vergleich mit einem Renovierungsauftrag wenden diese Grundsätze an. Bestimmt keine Rechtsgrundlage für einen konkreten Betrieb und erteilt keine Lizenz für fremde Bewertungstexte oder Profilbilder. Geprüft: 2026-10-16.

  9. Urheberrecht und Website eines Unternehmens — Wirtschaftskammer Österreich (WKO)

    Belegt erforderliche Nutzungsrechte bei fremden Fotografien, Rechte an Bildinhalten und gesonderte Persönlichkeits-/Datenschutzfragen sowie die Klärung der Nutzung im Internet und der Fotografennennung. Eine Quellenangabe ersetzt die Nutzungserlaubnis nicht. Die genaue Reichweite erlaubter Bearbeitungen folgt dem konkreten Recht bzw. Vertrag, nicht dieser allgemeinen Checkliste. Keine pauschale Veröffentlichungserlaubnis durch Kundenfreigabe. Geprüft: 2026-10-16.

  10. Urheberrechtsgesetz § 78 – Bildnisschutz — Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), Bundeskanzleramt der Republik Österreich

    § 78 Abs. 1 schützt berechtigte Interessen bei öffentlicher Verbreitung von Personenbildnissen. Die zusammenfassende Aussage im Artikel beschränkt sich auf diese Regel. Zustimmung zu Werbung wird zusätzlich mit WKO belegt; aus § 78 allein wird keine allgemeine Einwilligungspflicht für jedes Sachfoto abgeleitet. Geprüft: 2026-10-16.

  11. DSGVO: Fotos und Videos bei Veranstaltungen und für Werbung — Wirtschaftskammer Österreich (WKO), DSGVO4KMU

    Verwendet wird der gesonderte Abschnitt zu Werbung: rechtliche Grundlage für personenbezogene Fotos und zusätzliche Zustimmung nach Bildnisschutz. Die Sonderregeln bzw. Interessenabwägungen für Veranstaltungsdokumentation werden nicht auf private Handwerksprojekte übertragen. Datenschutzrechtliche Einwilligung und sonstige Zustimmung/Nutzungsvertrag bleiben getrennte Begriffe. Geprüft: 2026-10-16.

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